1. Dieses Coaching steht ausschließlich Unternehmen zur Verfügung, die (mit allen verbundenen Unternehmen zusammen) max. 50 Beschäftigte zum Zeitpunkt der Beantragung haben. Es ist folglich nicht möglich, das Coaching auf eine nicht operative Gesellschaft (z. B. Besitzgesellschaft) zu beantragen, wenn das produktive Unternehmen mehr als 50 Beschäftigte hat. Umsatz und Bilanzsumme müssen zudem unter den KMU-Grenzen liegen (50 Mio. € bzw. 43 Mio. €). Von den zugelassenen Branchen (alles außer Landwirtschaft, Fischerei, Bergbau, das übliche…) schließen wir keine grundsätzlich aus.

2. Gefördert werden 15 Coachingtage mit jeweils 800,- EUR/Tag. Dementsprechend beträgt der Eigenanteil des Unternehmens nur 200,- EUR/Tag (zzgl. MwSt.).

3. Gefördert werden ausschließlich Coachings zur Neuausrichtung, Weiterentwicklung und Anpassung der Geschäftsmodelle einschließlich der konzeptionellen Konkretisierung und der Begleitung der Umsetzung. Die für das jeweilige Geschäftsmodell relevanten Aspekte der Digitalisierung und des Klimaschutzes sind einzubeziehen. Ein Coaching kann sich beispielsweise befassen mit

  • Geschäftsmodellinnovationen in Bezug auf die systematische Entwicklung von Produkt- bzw. Prozessinnovation, Diversifikation in neue Geschäftsmodelle sowie die Erschließung neuer Märkte.
  • Entwicklung neuer Geschäftsmodelle durch Vernetzung von Produkt und Dienstleistung („Servitization“) sowie Erschließung neuer Märkte durch das Angebot von neuen innovativen Dienstleistungen.
  • Entwicklung innovativer digitaler Geschäftsmodelle auf Basis digitaler Technologien wie bspw. Cloud-Plattformen, Internet of Things, Künstliche Intelligenz, Big Data und datenbasierter Dienste.
  • Themen wie „Vorbereitung der Unternehmensnachfolge“ oder „Einführung eines innovativen Management-Informationssystems“ können nicht Bestandteil eines geförderten Coachings sein. Ein frisch gegründetes Unternehmen, dass selbst noch nicht über ein etabliertes Geschäftsmodell verfügt, kann das Coaching ebenfalls nicht in Anspruch nehmen. Inwieweit sich die bewilligende L-Bank bezüglich der konkreten Aufgabenstellung flexibel zeigt, wird die Praxis zeigen.

4. Ende des Programmes und letztmöglicher Coaching-Tag ist der 31.12.2022. Eine Verlängerung wird definitiv nicht möglich sein.

5. Grundsätzlich ist eine mehrfache Beantragung durch ein Unternehmen möglich. Dazu muss das vorangegangene Coaching jedoch vollständig abgeschlossen sein. Inhalt und Aufgabenstellung müssen sich unterscheiden. Das WM hat nicht eingeplant, dass ein Unternehmen aufgrund des fixen Laufzeitendes zum 31.12.2022 mehr als zwei Coaching-Anträge stellen kann.

Weitere Infos : www.rkw-bw.de , Ich, Hans-Gerd Leonhardt, bin als Berater des RKW akkreditiert.