Zwei Einzelunternehmer hatten bei mir angefragt wegen Wirtschaftsmediation, die ich schließlich auch durchgeführt habe nach klassischem Muster. Ausgangsposition:

Der erste Unternehmer stellte dem zweiten eine Rechnung über 20T€, angeblich vereinbarungsgemäß. Der Zweite wollte gar nichts bezahlen, weil er der Auffassung war, diese Vereinbarung hätte nie existiert. Ein schriftlicher Vertrag lag jedenfalls nicht vor.

Die Mediation war sehr energiegeladen, schließlich sprang der erste auf, der zweite auch. Sie wollten nun körperlich weiterstreiten.

Ich selbst bin ruhig sitzen geblieben und habe ruhig gefragt , ob sie mich noch brauchen. Dies hat sie schon mal wieder zum Sitzen gebracht. Dann fragte ich Sie, ob wir für 2 kurze Einzelgespräche unterbrechen können. Das fanden Sie ok.

Im Einzelgespräch mit dem Ersten Unternehmer, wieviel er denn nachlassen würde von der Forderung über 20 T€, er sagte ziemlich schnell: „Auf 7.500,-€“. Worauf ich den zweiten zum Einzelgespräch bat. Sie werden es nun kaum glauben, aber es war so: Er antwortete mir (ohne den Vergleichs-Betrag zu kennen): 7.500 €.

10 Minuten später stand der Vergleichsvertrag mit Unterschriften an der Wand und beide haben sich die Hände schüttelnd verabschiedet.

Die Sache war in weniger als einer Stunde erledigt. In diesem Fall bin ich mir sicher gewesen, dass beide Ihre Rechtsanwälte eingeschaltet hätten, wenn hier keine Einigung erzielt worden wäre.