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Landes-Coaching zur Geschäftsmodellentwicklung „REACT“
1. Dieses Coaching steht ausschließlich Unternehmen zur Verfügung, die (mit allen verbundenen Unternehmen zusammen) max. 50 Beschäftigte zum Zeitpunkt der Beantragung haben. Es ist folglich nicht möglich, das Coaching auf eine nicht operative Gesellschaft (z. B. Besitzgesellschaft) zu beantragen, wenn …